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Zertifikat
Wiesbaden, den 02.03.2008
Markenrechtsverletzung („RKB“) Radio Korbach
Der Begriff „RKB“ „Radio-Korbach“
„Korbach-Radio“ ist beim Deutschen Patent- und Markenamt in München zugunsten
einer Privatperson
markenrechtlich geschützt.
Die Marke ist unter anderem eingetragen für
Musikdarbietungen,Internet-Radio,Radio allgemein sowie Partyveranstaltungen.
Das Deutsche Abmahnwesen,
das in seiner Ausgestaltung ziemlich einmalig auf der Welt ist, gibt auch aus
Der Verein erhält in der
Folgezeit von den Anwälten des Markeninhabers eine Abmahnung, mit welcher der
Verein aufgefordert wird,
eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben,Auskunft über die bisherige
Verwendung der Kennzeichnung
„RKB“ „Radio-Korbach“ „Korbach-Radio“ zu erteilen und Schadensersatz für die
Markenverletzung
zu leisten.Weiters wird der
Verein (Privat Person) bei Verstoss aufgefordert, die Abmahnkosten, die auf der
Basis eines Gegenstandswertes
von
€
6.000,00 bis
Haftstrafe zu leisten
Auch bei der Verwendung In einem Namen darf
„RKB“ „Radio-Korbach“
„Korbach-Radio“
nur mit Genehmigung verwendet werden.
Der Rechtler Jens
Fieseler,Auf Lülingskreuz 29 in 34497 Korbach ist der alleinige Inhaber dieser
Namen,und hat die alleinige Verfügung um über diese Namen zu bestimmen.
dieses Recht steht dem
Rechtler 20 Jahre zur Verfügung
Vereinssicht immer mehr
Anlass zur Sorge.Vereine, die ohne böse Hintergedanken im Rahmen ihres
Internetauftritts
oder bei der Bewerbung von
Vereinsveranstaltungen Begriffe verwenden,welche – ohne Kenntnis
des Vereins –
markenrechtlich oder urheberrechtlich geschützt sind,werden von den
Schutzrechtsinhabern
bzw. von deren Anwälten
abgemahnt und mit Unterlassungs- bzw.Schadensersatzansprüchen konfrontiert.
Diese Abmahnungen erfolgen
wenn der Rechtler damit einverstanden ist
Diese Rechte stehen ohne
hindernisse zur Verfügung
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