Zertifikat Wiesbaden, den 02.03.2008

Markenrechtsverletzung („RKB“) Radio Korbach

Der Begriff „RKB“ „Radio-Korbach“ „Korbach-Radio“ ist beim Deutschen Patent- und Markenamt in München zugunsten einer Privatperson

markenrechtlich geschützt. Die Marke ist unter anderem eingetragen für Musikdarbietungen,Internet-Radio,Radio allgemein sowie Partyveranstaltungen.

Das Deutsche Abmahnwesen, das in seiner Ausgestaltung ziemlich einmalig auf der Welt ist, gibt auch aus

Der Verein erhält in der Folgezeit von den Anwälten des Markeninhabers eine Abmahnung, mit welcher der

Verein aufgefordert wird, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben,Auskunft über die bisherige

Verwendung der Kennzeichnung „RKB“ „Radio-Korbach“ „Korbach-Radio“ zu erteilen und Schadensersatz für die Markenverletzung

zu leisten.Weiters wird der Verein (Privat Person) bei Verstoss aufgefordert, die Abmahnkosten, die auf der Basis eines Gegenstandswertes

von 6.000,00 bis Haftstrafe zu leisten

Auch bei der Verwendung In einem Namen darf  „RKB“ „Radio-Korbach“ „Korbach-Radio“ nur mit Genehmigung verwendet werden.

Der Rechtler Jens Fieseler,Auf Lülingskreuz 29 in 34497 Korbach ist der alleinige Inhaber dieser Namen,und hat die alleinige Verfügung um über diese Namen zu bestimmen.

dieses Recht steht dem Rechtler 20 Jahre zur Verfügung

Vereinssicht immer mehr Anlass zur Sorge.Vereine, die ohne böse Hintergedanken im Rahmen ihres Internetauftritts

oder bei der Bewerbung von Vereinsveranstaltungen Begriffe verwenden,welche – ohne Kenntnis

des Vereins – markenrechtlich oder urheberrechtlich geschützt sind,werden von den Schutzrechtsinhabern

bzw. von deren Anwälten abgemahnt und mit Unterlassungs- bzw.Schadensersatzansprüchen konfrontiert.

Diese Abmahnungen erfolgen wenn der Rechtler damit einverstanden ist

Diese Rechte stehen ohne hindernisse zur Verfügung